Abstract
Zusammenfassung Die polizeiliche Unfallstatistik ist eine wesentliche Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit zur Identifikation räumlicher Gefahrenschwerpunkte und der nachgelagerten Entscheidungsfindung. Entgegen ihrer praktischen Bedeutung werden amtliche (meist polizeiliche) Statistiken über Straßenverkehrsunfälle als Datenbasis der Verkehrssicherheitsarbeit jedoch kritisiert, weil sie nur einen Teil der tatsächlichen Unfälle abbilden. Die systematische Erfassung von Unfällen in Deutschland beschreibt vorrangig Unfälle unter Beteiligung von Kfz sowie tödliche Unfälle, wobei konzeptionelle Unzulänglichkeiten der Datenerhebung teilweise im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz angelegt sind. Demgegenüber fehlt ein vergleichbar umfassendes und systematisches Vorgehen zur Erhebung von Beinaheunfällen und potenziellen Gefahrenstellen, sodass in der Verkehrssicherheitsarbeit Gefahrenschwerpunkte nicht flächendeckend antizipiert werden können. Dieser Beitrag diskutiert die Potenziale bevölkerungsbasierter Meldungen von Gefahrenstellen als Ergänzung zur amtlichen Unfallstatistik. Anhand eines Vergleichs von Ergebnissen einer Face-to-Face-Befragung mit Daten des Unfallatlas (2019–2023) im Umfeld von 13 Dortmunder Grundschulstandorten arbeitet dieser Beitrag heraus, dass sowohl relevante Gemeinsamkeiten als auch Diskrepanzen zwischen bevölkerungsbasierten Angaben über Gefahrenstellen und der polizeilichen Unfallstatistik bestehen. Meldungen über Gefahrenstellen aus der Bevölkerung sind somit grundsätzlich plausibel und können als Ergänzung der amtlichen Unfallstatistik zu einer Verbesserung des Wissensbestandes und der heuristischen Antizipation räumlicher Gefahrenschwerpunkte beitragen. Basierend auf diesen Erkenntnissen empfiehlt es sich, die kommunale Verkehrssicherheitsarbeit um Monitoringmaßnahmen über gemeldete Gefahrenstellen zu ergänzen, wobei konzertierten Kampagnen zur Meldung von Gefahrenstellen eine wichtige Rolle zukommt, um die Datenqualität zu verbessern. Langfristig könnten verbindliche, ggf. gesetzliche, Festlegungen entsprechender Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe zur Verbesserung der systematischen Datenerfassung beitragen.